Was ist ein Kaufgebot?
Ein Kaufgebot ist eine schriftliche Kaufpreisangabe eines Interessenten an den Verkäufer einer Immobilie. Definition, Ablauf und rechtliche Einordnung — verständlich erklärt.
Kurz erklärt
Ein Kaufgebot ist die schriftliche, strukturierte Mitteilung eines Interessenten an den Verkäufer (meist über den Makler), zu welchem Preis und unter welchen Bedingungen er eine Immobilie erwerben möchte. Es ist die formelle Form des „Angebots", die im Immobilienmarkt zwischen mündlichem Interesse und notariellem Kaufvertrag steht.
Wichtig: Bis zur notariellen Beurkundung ist ein Kaufgebot rechtlich unverbindlich. Es bindet weder den Käufer noch den Verkäufer.
Wofür braucht der Makler ein strukturiertes Kaufgebot?
Aus Maklersicht ist ein schriftliches Kaufgebot drei Dinge in einem:
- Seriositätsfilter: Wer sich die Mühe macht, ein vollständiges Gebot schriftlich abzugeben, meint es ernst.
- Verkäufer-Dokumentation: Der Eigentümer will sehen, wer wie viel bietet — vergleichbar und nachvollziehbar.
- Verhandlungsgrundlage: Bei mehreren Geboten ist die schriftliche Übersicht die Basis für die nächste Stufe (Verhandlung oder Auktion).
Welche Angaben gehören in ein Kaufgebot?
Damit ein Kaufgebot vom Makler ernst genommen wird, sollte es folgende Inhalte enthalten:
- Persönliche Daten: Vor- und Nachname, Anschrift, Telefon, E-Mail des Bieters.
- Immobilie: Eindeutige Bezeichnung (Adresse, ggf. Objekt-ID des Maklers).
- Kaufpreis: Konkreter Betrag in Euro (oder CHF in der Schweiz).
- Finanzierung: Eigenkapital, Bankfinanzierung oder Mischfinanzierung. Optional: Bestätigung der Bank.
- Gewünschter Übergabetermin: Frühester realistischer Notartermin.
- Bindungsfrist: Wie lange der Bieter sich an das Angebot binden möchte (üblich: 7–14 Tage).
- Datum und Unterschrift: Bei digitaler Abgabe reicht eine elektronische Bestätigung.
Rechtlicher Charakter
Egal ob digital oder auf Papier: Ein Kaufgebot ist eine reine Willenserklärung ohne notarielle Form. Der Kaufvertrag selbst wird erst beim Notar geschlossen — vorher haben weder Bieter noch Verkäufer eine durchsetzbare Pflicht.
- Deutschland: § 311b BGB verlangt notarielle Beurkundung für Grundstücksverträge.
- Österreich: § 1 ABGB und § 433 ABGB regeln den Eigentumserwerb; Notar oder Rechtsanwalt errichten den Vertrag.
- Schweiz: Art. 216 OR verlangt öffentliche Beurkundung beim Grundbuchamt / Notar.
Kaufgebot vs. Bieterverfahren — was ist der Unterschied?
Diese beiden Begriffe werden oft verwechselt:
| Kaufgebot | Bieterverfahren | |
|---|---|---|
| Form | Strukturierte Einzel-Angebote | Auktion mit Endzeit |
| Bieter sehen sich | Nein — diskret | Ja — Wettbewerb |
| Zeitdruck | Keiner | Hoch |
| Typischer Anwendungsfall | Off-Market, Nachlass, Premium | Hohe Nachfrage, mehrere Interessenten |
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Kaufangebot und Kaufgebot?▾
Im Immobilienkontext werden die Begriffe Kaufangebot und Kaufgebot synonym verwendet. Beide bezeichnen die schriftliche Mitteilung eines Interessenten an den Verkäufer oder Makler, eine bestimmte Immobilie zu einem konkret genannten Preis kaufen zu wollen — bindend wird die Kaufabsicht erst mit der notariellen Beurkundung.
Ist ein Kaufgebot bindend?▾
Nein. Ein Kaufgebot ist bis zur notariellen Beurkundung nicht rechtsverbindlich. § 311b BGB in Deutschland, § 1 ABGB in Österreich und Art. 216 OR in der Schweiz verlangen die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags. Vorher kann der Bieter sein Gebot grundsätzlich zurückziehen — auch wenn der Verkäufer es bereits angenommen hat.
Welche Angaben gehören in ein Kaufgebot?▾
Ein vollständiges Kaufgebot enthält: Name und Kontaktdaten des Bieters, eindeutige Bezeichnung der Immobilie (Adresse), gebotenen Kaufpreis, Finanzierungsart (Eigenkapital, Bankfinanzierung oder Mix), gewünschten frühesten Übergabetermin und optional eine Finanzierungsbestätigung der Bank.
Wie lange ist ein Kaufgebot gültig?▾
Es gibt keine gesetzliche Mindestfrist. Üblich sind 7 bis 14 Tage Bindungsfrist — also wie lange der Bieter sein Angebot offen halten möchte. Diese Frist sollte explizit im Kaufgebot stehen, damit der Makler weiß, bis wann er reagieren muss.
Was passiert nach Abgabe eines Kaufgebots?▾
Der Makler prüft die Seriosität (insbesondere die Finanzierung), zeigt das Gebot dem Verkäufer und gibt eine Rückmeldung. Bei Annahme wird ein Termin beim Notar vereinbart, der den Kaufvertrag aufsetzt und beurkundet. Erst diese Beurkundung schafft den rechtsbindenden Kaufvertrag.
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